AGB der Spielgruppe Ämmefröschli


Anmeldung:

Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr, Stichtag 31.7., bis zum Eintritt in den Kindergarten können die Spielgruppe Ämmefröschli besuchen.

Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und für ein ganzes Schuljahr gültig.

Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Gebühr von 30 Fr. pro belegtem Platz erhoben.

Bei nicht Erscheinen, trotz Anmeldung, wird das ganze Halbjahr plus Anmeldegebühr in Rechnung gestellt.

Neue Anmeldungen oder Umteilungen in andere Gruppen können nur berücksichtigt werden, wenn es noch freie Plätze hat.

 

Austritt:

Während des laufenden Spielgruppenhalbjahres ist ein Austritt jederzeit möglich, der bereits bezahlte Beitrag verfällt hingegen zugunsten der Spielgruppe.

Austritte auf das neue Halbjahr sind 3 Monate im Voraus schriftlich abzugeben. Wird der Austritt zu spät gemeldet, verrechnen die Spielgruppen Ämmefröschli die Hälfte des Halbjahresbeitrags als Entschädigung.

 

Elternbeiträge:

Der Elternbeitrag wird 2 Mal jährlich per Rechnung eingefordert. Anfang Juli für das Halbjahr bis Skiferien und Anfang Januar für das Halbjahr bis Schuljahresende.

Das Kind darf die Spielgruppe besuchen, wenn der Elternbeitrag vor Anfang des neuen Halbjahres bezahlt wurde.

Bei nicht bezahlten Elternbeiträgen wird das Kind von den Gruppenstunden ausgeschlossen, bis der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist.

Nicht besuchte Lektionen wegen Krankheit oder Ferien können nicht zurückerstattet werden. Die Eltern zahlen den frei gehaltenen Platz in der Gruppe! Ebenso verhält es sich an gesetzlichen Feiertagen.

Ausgefallene Lektionen infolge unvorhergesehener Abwesenheit der Spielgruppenleiterin oder von höherer Stelle auferlegten Weisungen, können nicht zurückerstattet werden.

Abwesenheiten der Leiterinnen werden nach Möglichkeit durch Vertretungen intern geregelt.